- TOD- UND NOTTÖTUNGSVERSICHERUNG
100% Leistung bei Tod, Nottötung oder Nottötung infolge inhumanem
Leiden, Brand, Diebstahl, Transport, Transportmittelunfall und Kastration (
bis zum vollendeten 3. Lebensjahr)
- UNBRAUCHBARKEITSVERSICHERUNG - Nicht für Renn- und Vielseitigkeitspferde!
100% Leistung bei Tod 85% Leistung bei dauernder Unbrauchbarkeit Besonders hinweisen
möchten wir auf den Umstand, daß bei einer Leistung des Versicherers
aus der Unbrauchbarkeitsversicherung das Pferd in den Besitz des Versicherers
übergeht.
- ZUCHTUNTAUGLICHKEITSVERSICHERUNG - Zusatzversicherung
100% Leistung bei dauernder Zuchtuntauglichkeit.
- FOHLEN- UND AUFZUCHTSVERSICHERUNG
100% Leistung gem. Tod- und Nottötungsversicherung 85% Leistung bei dauernder
Unbrauchbarkeit durch Ataxie (wenn mitversichert).
- GESTÜTSVERSICHERUNG
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Basis einer Gestütsversicherung ist unsere Tod- und Nottötungsversicherung gemäß AVP 92 § 2.AB. |
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Minimal zehn versicherungsfähige Pferde, auch von unterschiedlichen Eigentümern. |
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Der höchste Einzelversicherungswert darf nicht mehr als 25% des Totalversicherungswertes betragen. |
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Maximale Höchstleistung pro Versicherungsjahr beträgt 25% des Totalversicherungswertes. |
- Weitere Besonderheiten:
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Keine Altersstaffel bis zum 15. Lebensjahr |
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Kein Prämienzuschlag bei unterschiedlichen Verwendungen (Springreiten, Vielseitigkeitreiten oder - fahren usw.) |
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Es besteht die Möglichkeit einer vorläufigen und prämienpflichtigen Deckung. |
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Grundvoraussetzung für die Versicherungsfähigkeit eines Pferdes ist dessen einwandfreier Gesundheitszustand! |
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