• TOD- UND NOTTÖTUNGSVERSICHERUNG

    100% Leistung bei Tod, Nottötung oder Nottötung infolge inhumanem Leiden, Brand, Diebstahl, Transport, Transportmittelunfall und Kastration ( bis zum vollendeten 3. Lebensjahr)


  • UNBRAUCHBARKEITSVERSICHERUNG - Nicht für Renn- und Vielseitigkeitspferde!

    100% Leistung bei Tod 85% Leistung bei dauernder Unbrauchbarkeit Besonders hinweisen möchten wir auf den Umstand, daß bei einer Leistung des Versicherers aus der Unbrauchbarkeitsversicherung das Pferd in den Besitz des Versicherers übergeht.


  • ZUCHTUNTAUGLICHKEITSVERSICHERUNG - Zusatzversicherung

    100% Leistung bei dauernder Zuchtuntauglichkeit.


  • FOHLEN- UND AUFZUCHTSVERSICHERUNG

    100% Leistung gem. Tod- und Nottötungsversicherung 85% Leistung bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Ataxie (wenn mitversichert).


  • GESTÜTSVERSICHERUNG
    - Basis einer Gestütsversicherung ist unsere Tod- und Nottötungsversicherung gemäß AVP 92 § 2.AB.
    - Minimal zehn versicherungsfähige Pferde, auch von unterschiedlichen Eigentümern.
    - Der höchste Einzelversicherungswert darf nicht mehr als 25% des Totalversicherungswertes betragen.
    - Maximale Höchstleistung pro Versicherungsjahr beträgt 25% des Totalversicherungswertes.


  • Weitere Besonderheiten:
    - Keine Altersstaffel bis zum 15. Lebensjahr
    - Kein Prämienzuschlag bei unterschiedlichen Verwendungen (Springreiten, Vielseitigkeitreiten oder - fahren usw.)
    - Es besteht die Möglichkeit einer vorläufigen und prämienpflichtigen Deckung.
    - Grundvoraussetzung für die Versicherungsfähigkeit eines Pferdes ist dessen einwandfreier Gesundheitszustand!